Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR)
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) bzw. die Erweiterte Berufbildungsreife (EBBR) am Ende der 10. Klasse ist für viele Schülerinnen und Schüler ein Etappenziel für ihren weiteren Weg zum Abitur, für andere der Einstieg in die Berufsausbildung. Zudem ist der MSA eine Voraussetzung für die Versetzung in der gymnasialen Oberstufe.
D.h. dass sowohl bei den Jahrgangsnoten als auch bei den Prüfungsnoten (Deutsch, Mathematik, Englisch, Präsentationsprüfung) für den MSA und die EBBR die gleichen Anforderungen an die Noten gelten. Für den MSA müssen zusätzlich mindestens 2 Fächer auf E-Niveau (Chemie, Physik) besucht und erfolgreich abgeschlossen worden sein. Der Abschluss hängt auch von der erreichten Punktzahl der Prüfung ab, welche die jeweilige Niveaustufe widerspiegelt. Für den MSA sind das 50% der Punkte (E-Niveau) für den EBBR 30% der Punkte (G-Niveau).
Für beide Abschlüsse müssen die Jahrgangsnoten der einzelnen Fächer mindestens 4 sein. Eine 5 5 ist aber zulässig. Bei zweimal Note 5 ist ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens einer 3 erforderlich. Ist eine 5 aus einem Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch), muss der Ausgleich durch eine 3 aus einem anderen Kernfach erfolgen. Eine 6 muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.
Bei fehlendem Ausgleich, mehr als zweimal Note 5, bei zweimal Note 5 in den Kernfächern, bei zweimal Note 6 oder einer 6 im Kernfach gilt der Jahrgangsteil als nicht bestanden. In einem solchen Fall kann für den Jahrgangsteil aber eine Nachprüfung abgelegt werden. Diese ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und eine Verbesserung der Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.
Bei fehlendem Ausgleich, mehr als zweimal Note 5, bei zweimal Note 5 in den Kernfächern, bei zweimal Note 6 oder einer 6 im Kernfach gilt der Jahrgangsteil als nicht bestanden. In einem solchen Fall kann für den Jahrgangsteil aber eine Nachprüfung abgelegt werden. Diese ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und eine Verbesserung der Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.
Die Prüfungsnoten unterteilen sich in einen schriftlichen Teil (Deutsch, Mathematik, Englisch) und einen mündlichen Teil (Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach).
Bei den Prüfungsnoten gilt jeweils mindestens eine 4 als bestanden. Maximal eine 5 kann durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.
Einfach zusammengefasst bedeutet das: Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die EBBR.
Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Der Durchschnitt der Jahrgangsnoten muss mindestens 3,0 betragen. Zusätzlich muss die Jahrgangsleistung aus mindestens 3 Fächern auf E-Niveau bestehen – davon 2 Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch). Diese Fächern müssen ebenfalls mit mindestens Note 3 eingehen. Es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben.