Berufsbildungsreife (BBR)

Für den Abschluss der BBR schrei­ben die Schü­le­rin­nen und Schü­ler anstel­le einer Prü­fung eine ver­glei­chen­de Arbeit in den Fächern Deutsch und Mathe­ma­tik. Die­se müs­sen mit min­des­tens Note 4 bestan­den wer­den, was ab 50% der maxi­mal zu errei­chen­den Punkt­zahl der Fall ist. Im Fal­le einer 5 kann die­se durch eine 3 im jeweils ande­ren Fach aus­ge­gli­chen wer­den. Die Jahr­gangs­no­ten muss in min­des­tens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathe­ma­tik sowie ent­we­der WAT oder Eng­lisch auf G-Niveau jeweils min­des­tens eine 4 sein und der  Noten­durch­schnitt aller Fächer muss auf G-Niveau min­des­tens 4,0 betragen. 
Wer die Jahr­gangs­leis­tung nicht erbracht hat, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nach­prü­fung able­gen, wenn dadurch die Ver­bes­se­rung einer Leis­tung um eine Noten­stu­fe erreich­bar ist.